Sollten Sie eine beglaubigte Übersetzung offizieller Dokumente oder Urkunden benötigen, schicken Sie mir das zu übersetzende Schriftstück bitte per E-Mail als gut leserliche PDF. Handelt es sich nicht um eine Standardurkunde, die ich gemäß meiner Pauschalpreise übersetze, mache ich Ihnen ein Angebot. Dazu senden Sie mir bitte das zu übersetzende Dokument gut lesbar als PDF Datei. Bitte geben Sie dabei auch den von Ihnen gewünschten Liefertermin an. Sehr eilige Aufträge können einem Eilzuschlag unterliegen. Sie erhalten von mir dann ein Kostenangebot. Nach Beauftragung und Zahlungseingang erhalten Sie das Original der beglaubigten Übersetzung in der Regel innerhalb einer Woche per Post.
Dabei verbinde ich das Original untrennbar mit dem Ausdruck des mir zugeschickten Dokuments. Dies stellt sicher, dass die Dokumente nicht ausgetauscht werden können und den Gerichten, Notaren oder offiziellen Behörden nicht ein falsches Original vorgelegt wird.
Als vom Präsidenten des Landgerichts Neuruppin ermächtigte Übersetzerin, bin ich dazu verpflichtet, Ihre beglaubigten Übersetzungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zu erstellen und Ihre Daten streng vertraulich zu behandeln.